Die allgemein anerkannten Regeln der Technik und Ihre Bedeutung für Bauleistungen:
Nichts ist beständiger als der Wandel, dies gilt auch für die Produktentwicklung und bei technischen Innovationen. Zahlreiche Entwicklungen, z.B. im Fensterbau bei der Beschlagstechnik oder im Innenausbaubereich bei der Oberflächenbeschichtung führen zu verbesserten Produkten mit meistens besseren Produkteigenschaften.
Dazu kommen geänderte Rahmenbedingungen insbesondere bei der Normung und den Verordnungen insbesondere zum Beispiel im Bereich der Energieeinsparung. Für den Handwerker stellt sich daher die Frage, muss ich unverzüglich jede Innovation in meinem Produkt umsetzen um ein mangelfreies Werk zu liefern bzw. wann wird eine Veränderung zur allgemein anerkannten Regel der Technik ?
"Stand der Technik"
Gerne aber fälschlicherweise wird in diesem Zusammenhang auch der Begriff „Stand der Technik" benutzt, wenn es darum geht, erforderlichen Ausführungseigenschaften zu beschreiben. Die Formulierung "Stand der Technik" die in diesem Fall gerne strapaziert wird, ist allerdings fehl am Platz. Nicht alles was die Spitzentechnologie entwickelt, wird notgedrungen zum einem vom Handwerker geschuldeten Standard erhoben. Wenn in einer Raumstation selbsttönende meteoritensichere Scheiben gebaut werden können, bedeutet dies noch lange nicht, das sich diese automatisch, weil dies dem Stand der Technik entspricht, in jeder Wintergartenverglasung auszuführen ist.
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